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Letzte Änderung:
September 03. 2010 09:00:11

 

 


Neuigkeiten

  *** Haushaltssperre im Marktanreizprogramm aufgehoben*** 

Am 7. Juli hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Haushaltssperre im Marktanreizprogramm wieder aufgehoben. Damit stehen die in 2010 verbliebenen Fördermittel in Höhe von 115 Mio. € zur Verfügung.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen erwartet, dass mit dem gesamten Fördervolumen in diesem Jahr somit Investitionen von 2,8 Mrd. € ausgelöst werden. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, warum überhaupt jemand auf die Idee hat kommen können, die Haushaltssperre zu erlassen.
Die genauen Konditionen für das neue Förderprogramm finden Sie hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/presse/pressemitteilungen/2010/07_energie.html

 *** Förderung im Marktanreizprogramm gestoppt *** 

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien erlassen. Das heißt: Für Solarkollektoren, Biomasseheizungen bis 100 kW und Wärmepumpen werden bis auf weiteres keine Investitionszuschüsse mehr vergeben. Für alle in diesem Jahr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Förderanträge sind die für 2010 verfügbaren Fördermittel aufgebraucht. Es werden daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen.

"Wir halten diese Entscheidung in mehrfacher Hnsicht für äußerst schädlich und ungeschickt", sagt dazu unser BAFA-Energieberater Thomas Hartmann.
Neben den damit verursachten Steuerausfällen durch vermiedene Investitionen sei es vor allem die massive und sehr nachhaltige Verunsicherung des Marktes, die zu beklagen ist.

Darüber hinaus wurde auch die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen und die Förderung kleiner Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK) vorerst eingestellt.

Nicht - oder zumindest noch nicht - von den Kürzungen betroffen sind die Förderungen aus der BMU-Richtlinie über KfW-Finanzierungen sowie die Förderung von KWK-Wärmeversorgungsprojekten aus dem KWK-G.

*** Grenzwerte für Biomasseheizanlagen verschärft *** 

ab 2010 werden die zulässigen Abgaswerte für Biomasseheizanlagen in der 1. BImSchV verschärft. Vereinfacht werden dagegen die Nutzungsmöglichkeiten für alternative Brennstoffe. Die Tabelle der Grenzwerte finden Sie hier.

 *** Neue Förderung für Wohngebäude ab April 2009 *** 

ab 1. April werden die bisherigen Förderprogramme der KfW-Bank umgestellt. Insbesondere das wichtige CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird umgestellt in des Programm "Energieeffizient Sanieren".
Zinskondition ab 1,1 Prozent effektiv sowie Zuschüsse bieten außergewöhnlich gute Voraussetzungen für Wohngebäudemodernisierung in diesem Jahr.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle renergie Allgäu e.V. und bei der KfW-Förderbank:
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/Energieeffizient_Sanieren/index.jsp

*** Förderprogramme für Wärmenetze*** 

Mit Wirkung 1. Januar 2009 ändert sich die Fördersituation für Wärmenetze, sofern es sich um Wärmeenergie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen handelt.
Es gilt ab diesem Zeitpunkt (maßgeblich ist der Baubeginn) die Vorrangförderung aus dem KWK-G §7a. Darin wird die Förderung auf

1,- € je Millimeter Nenndurchmesser (Vorlauf)

und Meter Trassenlänge festgelegt. Als Obergrenze sind 20 % der ansatzfähigen Investitionskosten angegeben. Eine Mindestwärme-belegungsdichte besteht im Sinne der Förderfähigkeit nicht. Förderanträge sind beim BAFA zu stellen.

Sind ferner die Fördervoraussetzungen aus der BMU-Richtlinie erfüllt (50 % erneuerbare Energie und mindestens 500 kWh/m a Wärmebelegungsdichte), kann darüber hinaus eine Ergänzungsförderung in Höhe von 20,- € je verlegter Meter Trassenlänge über das KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien - Programmteil Standard und Premium (270, 271, 272, 282) beantragt werden.

Konkret bedeutet das, dass sich die Förderung für Wärmenetze an Biogas-BHKWs von 80,- € auf rund 35,- bis 45,- € je Meter Trasse verringert.

Die Förderung von Biogasleitungen und großen Biomasseheizwerken wird unverändert über das Marktanreizprogramm der KfW-Förderbank abgewickelt.
Wärmenetze an kombinierten Versorgungssystemen, also z.B. an einem Biogas-BHKW und einem Biomasseheizwerk (Hackschnitzel) unterliegen einer Einzelfallprüfung hinsichtlich des Förderweges.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle und unser Projektierungsangebot für Wärmenetze.

 

*** Achtung bei Wärmepumpen *** 

Wärmepumpen nutzen Umgebungswärme zur Raumheizung. Da deren Antrieb aber mit elektrischem Strom erfolgt, muss mindestens eine Jahresarbeitszahl von 4 bis 5 erreicht werden, um einen positiven Umwelteffekt zu erzeugen. In 8 von 10 Einsatzfällen wird dieser Wert in der Praxis nicht erreicht.

Als Vergleichswert hier die typischen Kohlendioxidemissionen verschiedener Systeme zur Erzeugung von Raumwärme. Bitte kontaktieren Sie uns für Detailfragen oder wenn Sie eine neue Heizung einbauen möchten.

*** Details zum neuen EEG*** 

Die im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht den Weg frei für weiteres Wachstum der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Hier die Details zu allen
Einzelsparten in EEG.

*** Fördersituation für Holzheizungen
        und Solaranlagen ab 2008*** 

Automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung und automatischer Zündung (feste Biomasse, ohne Hackschnitzel):

5 kW bis 100 kW: 36,- € / je kW, mindestens jedoch:
1.000,- € (Pelletöfen), 2.000,- € (Pelletkessel), 2.500,- € (Pelletkessel mit Puffer 30 l / kW)
Automatisch beschickte Hackschnitzelkessel vom 5 kW bis 100 kW und Pufferspeicher mit mind. 30 l / kW: 1.000,- €
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW: 1.125,- €
Bonusförderung für mit Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung nach- oder ausgerüstete Biomasseanlagen: 500,- €

Die Förderung für solarthermische Kollektoren zur Warmwasserbereitung beträgt derzeit 60,- € je installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,- €.
Für Kollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für Prozesswärme und solare Kühlung beträgt der Fördersatz 105,- € je installierter Bruttokollektorfläche. Details zur Förderung finden sie hier. Die Liste der geförderten Solarkollektoren wird vom BAFA veröffentlicht.

*****  ATOMAUSSTIEG SELBER MACHEN  *****

Nach dem Antrag des Stromriesen RWE, das Atomkraftwerk Biblis A weiter betreiben zu können, rufen Umweltorganisationen die Stromkunden in Deutschland auf, keinen Atomstrom mehr zu beziehen.                         Wechseln Sie jetzt Ihren Stromlieferanten. 

renergie unterstützt die Aktion. Es kostet Sie nur fünf Minuten …

Die schweren Pannen in den AKW Brunsbüttel und Krümmel zeigen, wie wichtig ein schneller Atomausstieg ist. Weit über 50.000 Kunden haben Vattenfall bereits den Rücken gekehrt. Zeigen auch Sie, was Sie von der Politik der AKW-Betreiber halten und tun Sie, was Sie längst schon tun wollten: Wechseln Sie Ihren Stromanbieter und zahlen Sie künftig nur noch für "grünen" Strom. Hier können Sie Preise vergleichen und sofort wechseln.

 


 


Termine

Ausstellung

"Heizen mit Holz"

rena-bs

nächste Öffnungstage:

Donnerstag, 7. Okt.
Donnerstag, 4. Nov.
ab 17:00 Uhr
Sontheim Dampfsäg

 
Umweltmesse rena2010
Eröffnungsvorträge:
Fr. 10. Sep. ab 19:30 Uhr
MdB Hans-Josef Fell
Tomi Engel, DGS e.V.
Ausstellung:
Samstag, 11. Sep.
10:30 - 18:00 Uhr
und Sonntag, 12. Sep.
9:30 - 17:00 Uhr
Dampfsäg Sontheim
mit
Holzenergietag
am 12. September

BAFA-Energieberater-Kurse
Fernlehrgang ab 25. Oktober
Präsenzkurs ab 02. November

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